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* Unsere Stellungnahme dazu erscheint, wenn die Urteilsbegründung vorliegt
* Am 9. Juni 2010 verkündete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil über den Planfeststellungsbeschluss zur A 44 "Querspange". Die Klagen gegen die Querspange Bochum blieben ohne Erfolg. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
* Die Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die A 44 Ratingen/Heiligenhaus wurde am 18. und 19. Februar mündlich verhandelt; das Urteil wurde am 18. März 2009 verkündet: 9 von 10 Klagen wurden zurückgewiesen, das A 44-Teilstück darf dennoch (vorerst) nicht gebaut werden. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes dazu
* Unsere Klagen gegen den A 40-Ausbau, gegen das "Westkreuz" und gegen die A 44 "Querspange" kosten viel Geld. Wer uns unterstützen möchte, klicke bitte hier (Nur PDF, ca. 105 KB)
* Der Planfeststellungsbeschluss für die A 44 "Querspange" im Wortlaut (Nur PDF, ca. 867 KB)
* Die Sonderseite zu den Schadstoff-Belastungswirkungen der so genannten "Bochumer Lösung" auf betroffene Wohngebiete und zum Grenzwert-Betrug
* Der BUND hat eine Musterbeschwerde vorgestellt, die alle betroffenen EinwohnerInnen zwecks Reduzierung der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen an ihre Stadtverwaltung richten können. (nur im DOC-Format)
* Hier geht es zu den tagesaktuellen relevanten Umweltdaten
* Historie macht Hoffnung: VOR 9 JAHREN VOR 32 JAHREN VOR 52 JAHREN
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