Analyse der Bürgerinitiative vom März 2005, auf der Homepage seit dem März 2005
* Feinstaub-Grenzwert jetzt schon flächenhaft überschritten -
Tausende von Personen betroffen - unabhängig vom Autobahnbau
Der ab 1. Januar 2005 geltende Kurzzeit-Grenzwert für Feinstaub ist in Bochum im
Bereich der A 40 und des Außenrings flächenhaft überschritten. Das
steht in einem aktualisierten Schadstoffgutachten, das ein Karlsruher
Ingenieurbüro für den Bereich der Anschlussstelle Bochum-Stahlhausen im
August 2004 vorgelegt hat.
Der Gutachter stützt sich bei seiner Aussage auf Messergebnisse der
Luftqualitäts-Messstelle Bochum Stahlhausen aus dem Jahre 2002. Die mittlerweile
vorliegenden Messergebnisse für 2003 dokumentieren eine weitere Verschlechterung
der Luftqualität.
Das bedeutet, dass Tausende von betroffenen Personen in dem etwa 8 Quadratkilometer
großen Gebiet nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz Anspruch auf die
Aufstellung eines kurzfristig wirksamen Aktionsplans zur Verminderung der
Schadstoffbelastung haben.
Der Lageplan Untersuchungsgebiet
Westkreuz dazu (nur im *.doc-Format, sorry!) sowie das Verzeichnis der betroffenen
Straßen
Überträgt man die Methodik des Westkreuz-Gutachtens auf die gutachterlichen
Aussagen für den Bereich des geplanten A44-Neubaus ("Opel-Querspange"),
ergibt sich auf der Basis der Messergebnisse für das Jahr 2002 auch in diesem etwa
10 Quadratkilometer großen Gebiet eine flächendeckende Überschreitung
des Kurzzeit-Grenzwertes für Feinstaub.
Auch hier belegen die Messergebnisse für 2003 eine weitere Verschlechterung der
Luftqualität. Auch hier haben Tausende von Betroffenen seit dem 1. Januar 2005
Anspruch auf die Aufstellung des Aktionsplans nach § 47
Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der Lageplan Untersuchungsgebiet
"Querspange" dazu (nur im *.doc-Format, sorry!) sowie das Verzeichnis der betroffenen Straßen
Das für den Bereich A40 Wattenscheid vorliegende Luftschadstoffgutachten basiert
auf Messergebnissen der Jahre 2000 und 2001. Die seit dem Jahr 2000 stetig angestiegene
Feinstaub-Belastung verbietet die Verwendung dieser veralteten Daten. Betrachtet man
die Messergebnisse 2003 der nächstgelegenen Messstellen, muss als gesichert
gelten, dass auch im Bereich A40 Wattenscheid (9 Quadratkilometer) der
Kurzzeit-Grenzwert für Feinstaub flächendeckend überschritten ist.
Daraus ergibt sich auch hier der Anspruch der Betroffenen auf die Aufstellung des
Aktionsplans nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der Lageplan Untersuchungsgebiet A 40
Wattenscheid dazu (nur im *.doc-Format, sorry!) sowie eine Liste der Verzeichnis der betroffenen Straßen
Zuständig für die Aufstellung der Aktionspläne ist die
Bezirksregierung Arnsberg, der die Gutachten ebenso bekannt sind wie der Stadt
Bochum.
* Der
Grenzwert-Betrug
Die aktuell in den Medien geführte Diskussion um die ab dem 1.1.2005 geltenden
Grenzwerte für Feinstaub und die damit verbundene Besorgnis, es könnten
Fahrverbote drohen, erweckt den Eindruck, man brauche nur mal eben für die
Einhaltung dieser Grenzwerte zu sorgen und schon seien alle gesundheitlichen Bedenken
beseitigt.
In Wahrheit kann die Einhaltung der ab 1.1.2005 geltenden Grenzwerte für
Feinstaub den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht gewährleisten, weil die
Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub bereits bei Belastungen weit unterhalb der
neuen Werte einsetzt. Die neuen Grenzwerte sind bestenfalls geeignet, die
Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung vor strafrechtlicher Verfolgung
wegen fahrlässiger Tötung zu schützen.
Zitat: "The current EU limit/target values for PM and ozone do not provide
sufficient protection to public health."
"Die aktuellen EU-Grenz- bzw. Zielwerte für Staub und Ozon
gewährleisten keinen ausreichenden Schutz der öffentlichen Gesundheit."
(WHO, Newsletter No. 33 S. 4, Juni 2004) ... Hier die Quelle